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Forschungszulage strategisch nutzen – Steuerliche FuE-Förderung für Unternehmen

Die Forschungszulage bietet steuerliche Förderung für FuE-Vorhaben. Wir zeigen, wie Unternehmen Potenziale erkennen, rechtssicher beantragen und strategisch nutzen.


08.01.2026, von

Forschungszulage in Deutschland: Steuerliche Forschungsförderung strategisch nutzen

Die steuerliche Forschungsförderung durch die Forschungszulage hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der zentralen Förderinstrumente für innovationsaktive Unternehmen in Deutschland entwickelt. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) wurde ein steuerlicher Anspruch geschaffen, der nicht länger auf projektbezogene Zuschussprogramme wie ZIM oder EU-Förderungen beschränkt ist, sondern allen steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche offensteht.

Kernelement der Forschungszulage ist ein steuerlicher Zuschuss von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, der als Steuergutschrift auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet oder, soweit darüber hinausgehend, ausgezahlt wird.

Die Innovationsförderung über das Forschungszulagengesetz ergänzt die klassische Förderlandschaft, weil sie nicht projekt-, themen- oder technologiegebunden ist. Zugleich bietet sie finanzielle Entlastung gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, die über begrenzte interne Ressourcen für klassische Wettbewerbs- und Projektförderverfahren verfügen.

Begünstigte Projekte und Fördermechanik

Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Kategorien der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Maßgeblich ist, dass ein technisches oder wissenschaftliches Risiko vorliegt, die Zielsetzung klar definiert ist und planmäßig gearbeitet wird.

Die Bemessungsgrundlage umfasst sowohl Personalaufwendungen als auch – im Rahmen der ab 2026 geltenden Verbesserungen – bestimmte Gemein- und Betriebskosten sowie Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die unmittelbar für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich sind. Für KMU gilt ein erhöhter Fördersatz von bis zu 35 Prozent der Bemessungsgrundlage, während für andere Unternehmen grundsätzlich 25 Prozent gelten.

Bemessungsgrundlagen und Pauschalen wurden im Rahmen des Gesetzes weiterentwickelt: So steigt die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen ab 2026 auf 12 Millionen Euro, und es wird eine pauschale Berücksichtigung von Gemeinkosten in Höhe von 20 Prozent eingeführt. Zudem wird der pauschale Satz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern oder Mitunternehmern auf 100 Euro pro Stunde festgelegt.

Zweistufiges Antragsverfahren

Die Beantragung der Forschungszulage folgt einem klar strukturierten zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt muss eine technische Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt werden. Diese prüft, ob das geplante oder bereits durchgeführte FuE-Vorhaben den gesetzlichen Kriterien entspricht. Erst nach positiver Entscheidung kann im zweiten Schritt die Zulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Das Verfahren ist vollständig digitalisiert und erfordert eine sorgfältige Projektdokumentation sowie klare Zuordnung der Aufwendungen zu förderfähigen Tätigkeiten. Die Bescheinigungsstelle legt dabei hohe Maßstäbe an technologische Neuheit, planmäßige Vorgehensweise und nicht triviale technische Risiken an.

Strategische Gestaltung und rechtliche Aspekte

Die Forschungszulage bietet zugleich strategische und rechtliche Gestaltungsspielräume. Die systematische Abgrenzung förderfähiger von nicht förderfähigen Tätigkeiten, die Projektdokumentation und die Zuordnung von Kosten sind nicht nur technisch, sondern auch rechtlich anspruchsvoll. Die gesetzlichen Regelungen zur Kumulierung mit anderen staatlichen Förderungen, zum Beihilferecht und zur Vermögenszugangskontrolle müssen ebenso berücksichtigt werden wie die steuerlichen Auswirkungen auf die Unternehmensbilanz.

Auch wenn die Forschungszulage unabhängig von der Gewinnsituation gewährt wird, ist eine präzise rechtliche Planung dringend geboten, um Risiken einer späteren Korrektur oder Rückforderung zu vermeiden. Insbesondere die Einordnung einzelner Tätigkeiten in die gesetzlich definierten Förderkategorien kann bei komplexen Entwicklungsprozessen anspruchsvoll sein.

Praktische Relevanz und Chancen für Unternehmen

Für innovative Unternehmen eröffnet die Forschungszulage erhebliche Potenziale. Sie wirkt unmittelbar auf die Liquidität, weil die Steuergutschrift auch dann nutzbar ist, wenn das Unternehmen keine aktuelle Steuerlast hat. Zudem fördert sie unternehmerische Risikobereitschaft und ermöglicht eine größere Bandbreite an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Insbesondere in Verbindung mit klassischen Förderprogrammen wie der ZIM-Kooperation oder EU-Förderinstrumenten kann die Forschungszulage dazu beitragen, Forschungsinvestitionen wirtschaftlich abzusichern, technologische Risiken zu mindern und die Innovationskraft systematisch zu steigern.

Unser Beratungsangebot

Die steuerliche Forschungszulage stellt ein zentrales Instrument der Innovationsförderung in Deutschland dar. Sie bietet Unternehmen eine verlässliche steuerliche Förderung für ihre FuE-Aktivitäten – unabhängig von Branchen, Größenklassen und Ertragslage. Die aktuellen Gesetzesänderungen erweitern die Fördermöglichkeiten und schaffen zusätzliche Anreize, insbesondere durch erhöhte Bemessungsgrundlagen und neue pauschalierte Förderkomponenten.

Wir unterstützen Unternehmen nicht nur bei der technischen und steuerlichen Antragstellung, sondern auch bei der rechtlichen Strukturierung, Projektabgrenzung und der strategischen Förderplanung. Eine frühzeitige und fachlich versierte Beratung erhöht die Erfolgsaussichten und sichert den maximalen wirtschaftlichen Nutzen. Sprechen Sie uns an, um die Potenziale Ihrer Innovationsvorhaben optimal zu realisieren.